Bescheinigung für Unionsbürger

Jeder Unionsbürger, oder Bürger oder EWR Bürger und Schweizer, der vorhat sich länger als 3 Monate in Spanien aufzuhalten, ist verpflichtet sich im Ausländerzentralregister einzutragen.

Es ist kein Identitätsdokument, es stellt nur den Wohnsitz in Spanien fest.

Es handelt sich um die Bürger folgender Länder

Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island*, Italien, Lettland, Liechtenstein*, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen*, Niederlande, Polen, Portugal, Großbritannien ,Tschechische Republik, Rumänien, Schweden, Schweiz**.

(* Staaten der EWR ** Abkommen vom 21. Juni 1999, zwischen der EU und der Schweiz , über die Freizügigkeit von Personen).

Seit dem 2. April 2007 erhalten die Personen, die sich in Spanien niederlassen keine Aufenthaltskarte mehr.

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