Wenn wir in ein anderes Land umziehen und ein ausländisches Auto importieren möchten, haben wir 60 Tage, gezählt ab dem Tag, an dem wir uns anmelden , damit es als Umzugsgut gilt.
Wenn die 60 Tage verstrichen sind, wird der zu bezahlende Betrag viel höher sein.
Wir müssen uns zuerst an einen Ingenieur wenden, der uns ein technisches Datenblatt erstellt.
Sobald wir das haben, müssen wir einen Termin beim spanischen TÜV machen.
Nachdem unser Fahrzeug beim TÜV war , ist der nächste Schritt das Steueramt, dort müssen wir die Zulassungssteuer bezahlen. Dies können wir auch online mittels des Formular 576 erledigen, wir brauchen dazu ein Benutzerzertifikat.
Danach steht der Besuch bei der Dirección General de Tráfico (Generaldirektion für Verkehr) an, das ist die richtige Reihenfolge , die Zulassungssteuer muss vorher bezahlt werden. Unser Führerschein muss auch umgeschrieben werden. Zuerst brauchen wir die Zulassungsbescheinigung und diese bei der Generaldirektion für Verkehr)abgeben . Die Wartezeit für unseren neuen Führerschein ist ungefähr ein Monat.
Quellennachweis: DGT
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